Als diese Seite im Jahr 2012 entstand, fragte noch niemand ernsthaft, ob es in Ordnung ist, Werbebanner, Like-Buttons oder sonstige, ähnliche Inhalte von Drittanbietern auf der eigenen Webseite einzubinden.
Jede Einbindung fremder Inhalte, seien es Googles Werbebanner, Facebooks Like-Buttons, Paypals Spenden-Links oder auch nur von anderen Providern gehostete Grafiken, führten (und führen) dazu, dass nicht nur die jeweils besuchte Seite Kenntnis vom Besuch des Seitenbesuchers erhält, sondern auch der Inhalte-Anbieter dieses Zusatzinhalts. Außerdem hat er damit automatisch auch die Möglichkeit, sogenannte Cookies beim Aufrufer zu hinterlegen.
Während das Einbinden von Inhalten eines eher unbedeutenden Anbieters noch keine nennenswerten datenschutzrechtlichen Probleme verursacht hätte, können sich große Anbieter, wie Google und Facebook, ein sehr genaues Bild über die Surfgewohnheiten von Internetnutzern machen. Der Grund ist schlicht und ergreifend der, dass eine gigantische Zahl von Webseiten ihre Inhalte eingebunden hat. Jede Seite mit Google-Werbebannern und jede Seite mit einem Facebook-Like-Button ermöglicht es den entsprechenden Anbietern, den Besuch dieser Seiten zu erfassen.
Daher sah sich der Gesetzgeber veranlasst, die Seitenbetreiber zu zwingen, diese Tracking-Möglichkeiten transparent zu machen - und ihnen die Möglichkeit zu geben, diesen Maßnahmen zu widersprechen. Tatsächlich war und ist es sogar erforderlich, die Zustimmung des Seitenbesuchers einzuholen, bevor solche Maßnahmen (wie Cookies) eingesetzt werden.
Welche Cookies nutzt nun diese Seite, welche anderen Anbieter setzen Cookies und welche Möglichkeiten hat der Besucher dieser Seite, um das zu erlauben oder zu verbieten?
Cookies auf sistance.de
Der Seitenbesucher kann weiter unten auf dieser Seite erlauben, dass sistance.de ein Cookie speichert. Er kann diese Zustimmung, ebenfalls weiter unten auf dieser Seite, wieder widerrufen.
Das Cookie speichert eine statische, nicht personalisierte Ja-Nein-Information für ein Skript, nämlich die Einwillligung des Seitenbesuchers, Werbung einblenden zu dürfen. Damit verbunden ist automatisch auch die Einwilligung, dass Google Cookies zu entsprechenden Zwecken setzt.
Initial setzt diese Webseite kein Cookie. Damit agiert das Skript so, als läge keine Einwilligung vor.
Sobald der Seitenbesucher die jeweilige Webseite (neu) lädt, tritt die hier gegebene Einwilligung beziehungsweise deren Widerruf in Kraft.
Google-Cookies
Sobald der Seitenbesucher zugestimmt hat, dass Google-Werbebanner auf dieser Webseite angezeigt werden dürfen, werden beim nächsten Laden einer Seite entsprechende Inhalte eingebunden, inklusive Google-Cookies. Auf diese Cookies hat die Webseite selbst weder Einfluss noch Zugriff.
Ich persönlich habe kein Problem damit, dass Google in der Lage ist, mir personalisierte Werbung anzuzeigen, und unterdrücke Werbung auf besuchten Webseiten auch nicht browserseitig. Leider ist Werbung viel zu oft viel zu aufdringlich, weshalb ich mich dazu entschieden habe, nur dezent Werbung einzublenden. Die eigentliche Frage, die den Gesetzgeber zum Handeln veranlasst hat, ist aber, ob Anbieter wie Google ungefragt Daten zu Seitenbesuchen erfassen und auswerten dürfen.
Mit der gewählten Vorgehensweise kann jeder Seitenbesucher selbst entscheiden, ob er Google Informationen über den Besuch dieser Webseite zugesteht. Mir ist klar, dass vermutlich niemand Werbung nachträglich aktivieren wird, aber aber letztendlich ist es die Entscheidung des Seitenbesuchers, also Deine Entscheidung, ob ich ein paar Cent für meine Arbeit bekomme.
Wir sprechen hier von weniger als 30 Euro innerhalb von acht Jahren (*), die ich über Werbeeinblendungen generiert habe. Ich werde davon nicht reich, aber ich werde auch nicht arm, wenn ich keine Werbung anzeige. Also fühle Dich auf meiner Webseite willkommen, egal ob Du mir Werbeeinblendungen erlaubst oder nicht.
(*) insgesamt, nicht pro Monat
Lag Deine Zustimmung beim Seitenaufruf vor? Keine Ahnung, offenbar ist Java-Script deaktiviert.